Kaskoschäden
Hierbei handelt es sich um vollständig oder zum Teil selbst verschuldete Unfallschäden, aber auch um mutwillige Beschädigungen durch Dritte.
Weiterhin sind im sogenannten Teilkaskoschadenbereich Brand-, Diebstahl-, Einbruch sowie Sturm- und Wildschäden mit abgedeckt. Die entstandenen Kosten für die o.g. Beschädigungen werden in der Regel von der Kasko-Versicherung getragen.
Zu beachten ist hier, dass durch das Vertragsverhältnis zwischen dem sog. Versicherungsnehmer und der jeweiligen Versicherung diese Versicherung das Weisungsrecht und somit die Entscheidungsgewalt über die Beauftragung eines KFZ–Sachverständigen hat.
Hinweis:
Sollten Sie jedoch mit diesem Gutachten grundsätzlich nicht einverstanden sein, bieten wir Ihnen natürlich die Möglichkeit einer Überprüfung.
Zeigen sich bei diesen Überprüfungen Unstimmigkeiten bezüglich der Reparaturkostenhöhe oder des Wiederbeschaffungswertes unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Form eines Gegengutachtens.